Die warme Jahreszeit zieht uns in die Natur – warum beim Wandern nicht einfach mal die Hüllen fallen lassen?
Wien (OTS) – Sind Ihnen am Wanderweg schon einmal Leute begegnet, die – außer Schuhen, Rucksack oder Kopfbedeckung – nichts anhatten? Dann war dies wohl eine Begegnung der besonderen Art: mit Nacktwanderern!
Unweit des Gösselsdorfer Sees im südlichen Kärnten ist diese Begegnung besonders wahrscheinlich, wurde dort doch bereits in den 1980er Jahren Österreichs erster Nacktwanderweg ausgewiesen. Bis heute ist es dort nicht ungewöhnlich, sich nackt in freier Natur zu bewegen und dabei Pilze und Beeren zu sammeln. Seit bald 20 Jahren erfreut sich die „Internationale Nacktwanderwoche“ in Österreichs Bergen ebenfalls großer Beliebtheit und in Deutschland gibt es zwei explizit ausgewiesene „Nacktwanderwege“.
Der Trend wird stets populärer und soll die Natur und all ihre Elemente noch näherbringen, sich positiv auf die Wahrnehmung des eigenen bzw. fremder Körper auswirken und umfassende Einflüsse auf Körper und Geist zeigen.
Rechtliche Situation
Aber dürfen die das überhaupt? – Ja, dürfen sie! Wer unbekleidet auf öffentlichen Wanderwegen unterwegs ist, macht sich nicht strafbar – solange die Aktivitäten nicht in Zusammenhang mit sexuellen Handlungen stehen und der „öffentliche Anstand“ gewahrt bleibt. An stark frequentierten Plätzen sollten sich Nacktwanderer daher etwas anziehen bzw. bedecken. Erstaunte Gesichter sind durch diese hautnahe Erfahrung jedenfalls vorprogrammiert.
Dem Thema Nacktwandern nimmt sich das REISEN-Magazin in der Mai/Juni-Ausgabe ausführlich an, stellt die Route vor und lässt auch Nacktwanderer selbst zu Wort kommen.
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