Wien, 10. März 2025 – Im Rahmen einer hochkarätigen Veranstaltung diskutierten Expert*innen am Montagabend bei Binder Grösswang aktuelle Rechtsfragen rund um Künstliche Intelligenz (KI) und Urheberrecht. Die Veranstaltung fand in Kooperation mit dem Netzwerk Club Tirol statt und stieß auf reges Interesse: Zahlreiche Gäste folgten der Einladung in die Kanzleiräumlichkeiten in der Sterngasse.
Die Vorträge wurden von Dr. Ivo Rungg und Dr. Michael Horak, beide Partner für Geistiges Eigentum & Informationstechnologie sowie Digital Law bei Binder Grösswang, und Ricarda Wollweber, Rechtsreferendarin, gehalten. Gemeinsam beleuchteten sie die komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen und Herausforderungen, die sich durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Bereich des Urheberrechts ergeben.
Im Fokus standen unter anderem Fragen zur Urheberrechtsverletzung durch das Training von KI-Systemen mit geschützten Inhalten sowie die umstrittene Urhebereigenschaft von KI-generierten Werken. Die Vortragenden gaben einen umfassenden Überblick über aktuelle nationale und internationale Gerichtsentscheidungen, darunter die Verfahren von Westlaw gegen Ross Intelligence sowie der New York Times gegen OpenAI und Microsoft. Auch das jüngste Urteil des LG Hamburg im Fall LAION wurde ausführlich diskutiert.
„Generative KI ist ein Modell der künstlichen Intelligenz, das auf Basis riesiger Datenmengen trainiert wird, um neue Inhalte zu generieren – etwa ganze Texte oder Bilder. Sie ist kein Wissensarchiv, sondern ein (teil)autonomes und anpassungsfähiges Tool, das über Wahrscheinlichkeiten, Muster und Korrelationen im Regelfall immer wieder neue Ergebnisse liefert. Ihre Möglichkeiten sollten keinesfalls unterschätzt werden.“ erklärt Ivo Rungg und ergänzt, dass die Verwendung von Daten, die urheberrechtlich geschützt sind und mit denen eine KI trainiert wird, rechtlich, etwa durch zulässiges Text und Data Mining, gedeckt sein muss. Werden beim Prompten Bilder hochgeladen oder konkrete Textausschnitte verwendet, kann auch das urheberrechtliche Relevanz haben.
„Daher ist beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz größte Sorgfalt geboten – sowohl beim Training der Systeme als auch bei der Nutzung ihrer Ergebnisse. Die Rechte an den Trainingsdaten müssen rechtlich abgesichert sein, idealerweise durch klare vertragliche Regelungen.“ führt Michael Horak weiter aus und weist darauf hin, dass auch durch eine mittelbare Mitwirkung am KI-Training Haftungsrisiken entstehen können, die oft unterschätzt werden – die rechtlichen Herausforderungen im Bereich KI und Urheberrecht sind hochaktuell und komplex.
Klar steht aber fest: Urheber kann rechtlich immer nur ein Mensch sein. Das gilt auch bei KI-generierten Inhalten denn entscheidend ist der menschliche Beitrag. Allein ein einfacher Prompt oder das Hochladen eines Bildes in ein System reicht in der Regel nicht aus, um als Urheber anerkannt zu werden.
“Wer Ansprüche geltend machen möchte, sollte seine schöpferische Mitwirkung sorgfältig dokumentieren.“ meint Ricarda Wollweber und erzählt aus der Praxis, dass die Frage ab wann jemand als Urheber eines KI-generierten Werkes gilt, juristisch noch nicht abschließend geklärt ist. Die Gerichte bewerten das aktuell in verschiedenen Ländern unterschiedlich. „Klar ist aber: Ohne eine nachweisbare menschliche Schöpfungsleistung – sei es beispielsweise durch komplexe Prompts oder kreative Steuerung des Prozesses – wird es künftig schwierig sein, Urheberrechte zu begründen.“
Im Anschluss an die Vorträge entwickelte sich eine lebhafte Fragerunde, bei der das Publikum die Möglichkeit nutzte, vertiefende Fragen zu stellen und sich mit den Expert*innen über die zukünftige Entwicklung der Rechtslage auszutauschen. Besonders im Fokus standen praxisnahe Tipps zum Umgang mit KI im kreativen Schaffensprozess sowie zur rechtssicheren Nutzung von KI-gestützten Tools.
„Der rege Austausch und das große Interesse an diesem Abend zeigen, wie wichtig eine fundierte Auseinandersetzung mit diesem Thema ist“, betonte Ivo Rungg abschließend.
Binder Grösswang bedankt sich herzlich bei allen Gästen und dem Club Tirol, besonders bei Dr. Sigrid Neureiter von Dr. Neureiter-PR und Charlotte Sengthaler, MA, Vorständin bei Club Tirol für die gelungene Veranstaltung.
Über Binder Grösswang
Binder Grösswang berät seit mehr als 60 Jahren als eine der führenden österreichischen Wirtschaftskanzleien mit stark internationaler Ausrichtung zu allen Fragen des Wirtschaftsrechts. Binder Grösswang beschäftigt an den Standorten in Wien und Innsbruck über 190 Mitarbeiter*innen. Die Kanzlei betreut namhafte nationale wie auch internationale Unternehmen aller Branchen.
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