Glashütte (ots) – 33 Jahre Mauerfall – und nun eine weitere Wende: Der deutsche Bundesrat hat die Glashütte-Verordnung verabschiedet, die gesetzliche Festlegung von Made in Glashütte für Uhren. So ist seit diesem Jahr „Glashütte“ die am besten geschützte Herkunftsbezeichnung in Deutschland. Der Ort ist natürlich kleiner als das Land, die Anforderungen jedoch sind noch strenger und detaillierter als die an „Germany“: „Made in Glashütte“ toppt jetzt das „Made in Germany“.
Experten sagen, der Spezialschutz, den die Herkunft Glashütte genießt, werde den Wert hiesiger Uhren weiter steigern. Doch was sonst steckt dahinter, was bedeutet die neue Verordnung? Sieben Fragen, sieben Antworten.
1. Wie lautet das Gesetz, das der Verordnung zugrunde liegt?
Die Glashütte-Verordnung (Juristen sprechen von der Lex Glashütte) regelt den Schutz der Glashütter Herkunft für Uhren auf Grundlage des Gesetzes über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen. Sein Name: Markengesetz (MarkenG). §137 formuliert darin nähere Bestimmungen zum Schutz einzelner geographischer Herkunftsangaben.
2. Was genau schützt die neue Verordnung und wovor?
Grob kann man sagen: Die Glashütte-Verordnung schützt Verbraucher und andere Marktteilnehmer, indem sie die Einhaltung der Qualitätsmaßstäbe bei Uhren sichert, die die Herkunftsbezeichnung „Glashütte“ tragen. Sie schützt vor Irreführung. Dies in zweierlei Hinsicht: A) schützt sie vor externer Irreführung – etwa, wenn Uhren, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, nach Deutschland kommen. B) schützt sie vor interner Irreführung: wenn etwa ein Hersteller vor Ort den guten Ruf Glashüttes ausbeutet, indem er nicht so arbeitet, wie es die Verordnung vorschreibt.
3. Die Hersteller vor Ort hatten sich aber schon zuvor auf eine gemeinsame Regel geeinigt. Daher: Wieso ist diese Verordnung nun bedeutend?
Glashütte ist erst der zweite Fall eines Spezialschutzes für die geografische Herkunftsangabe eines technischen Erzeugnisses im Industrieland Deutschland. Das Prestige, das mit solchen Maßnahmen einhergeht, ist enorm.
„Glashütte“ ist damit eindeutig die am besten geschützte Herkunftsbezeichnung in Deutschland. Zwar: auch „Solingen“ ist eine geschützte Herkunftsbezeichnung, der gesetzliche Schutz besteht seit 1938 (bestätigt 1994). Die Glashütte-Verordnung jedoch ist ausführlicher und die präziseste Vorgabe, die man nach heutigem Ermessen haben kann.
Bedeutend ist die Glashütte-Verordnung aber auch, weil sie die gleiche Funktion hat wie das ebenfalls prestigeträchtige „Swiss made“. Und: Die Glashütte-Verordnung gilt nur für eine Stadt, nicht für ein ganzes Land – wo es im Land Schweiz alle Qualitäten gibt, ist die Stadt Glashütte ein konzentriertes Kompetenz-Zentrum. Auf kleinstem Raum wird hier alles „für die Uhr“ getan, ist die Industrie sehr fokussiert. Daher kann man sagen: noch wertvoller.
Der Spezialschutz, den die Herkunft Glashütte nun genießt, wird den Wert hiesiger Uhren daher tatsächlich steigern.
4. Welche Arbeiten müssen Uhrenhersteller nun in Glashütte tun?
Diese Herstellungsstufen müssen vollständig in Glashütte erfolgen: die Montage und das Ingangsetzen des Uhrwerks, die Reglage, die Montage des Ziffernblattes, das Setzen der Zeiger und das Einschalen des Uhrwerks.
Darüber hinaus ist festgelegt, dass „in den wesentlichen Herstellungsstufen zusammen mehr als 50 Prozent der Wertschöpfung im Herkunftsgebiet“ erzielt werden müssen. Wesentliche Herstellungsstufen im Sinne der Verordnung sind:
1. die Fertigung oder Veredlung von Teilen des Uhrwerks,
2. die Montage von Teilen des Uhrwerks,
3. das Ingangsetzen,
4. die Reglage,
5. die Montage des Ziffernblatts,
6. das Setzen der Zeiger,
7. die Schlusskontrolle des Uhrwerks und
8. die Chronometer-Zertifizierung, soweit diese in Glashütte durchgeführt wird.
5. Was hat sich für NOMOS Glashütte mit der Verordnung geändert? Oder wird sich nun ändern?
Für NOMOS Glashütte ändert sich in der Herstellung nichts, denn die Manufaktur übererfüllt die Kriterien ohnehin bei Weitem. So etwa werden in Glashütte-Schlottwitz so gut wie alle Teile für NOMOS-Uhrwerke selbst hergestellt – eine Besonderheit und große Ausnahme!
Dies ändert sich allerdings: Was Hersteller wie NOMOS Glashütte vor Ort seit Jahren und Jahrzehnten tun, wird mit dieser Verordnung endlich gewürdigt. Entsprechende Investitionen und Bemühungen werden jetzt vor Trittbrettfahrern besser geschützt. Daher lohnen etwa technische Weiterentwicklungen und Investitionen in die Ausbildung nächster Generationen. Daher sind Arbeitsplätze in Glashütte sicher.
Vor allem aber profitieren Uhrenkunden. Sie können nun sicher sein: Wo „Glashütte“ draufsteht, ist auch Glashütte drin. Der gute Ruf Glashütter Qualität ist mit der Verordnung von höchster Stelle bestätigt. Dies steigert auch den Sammlerwert, bestätigt Glashütter Uhren als Wertanlagen.
6. Welche Sanktionen drohen dem, der gegen die neue Verordnung verstößt?
Bei Nichtbeachtung der Verordnung drohen jetzt Sanktionen, die jenen bei Markenverletzungen entsprechen (der Verstoß gegen die Glashütte-Verordnung wird hier dem Verstoß gegen das Markengesetz gleichgesetzt). Bis es die Lex Glashütte gab, also vor 2022, wurde, wer dagegen verstieß, wegen Irreführung verklagt. Selbst wenn die Sanktionen ähnlich sind, ist heute der Weg für Beschwerdeführer doch viel einfacher.
7. Was ging der Glashütte-Verordnung voraus?
20 Jahre zähe Arbeit, bei der alle Interessenten und Ministeriumsvertreterinnen, Landes- wie Bundespolitiker immer wieder an einen Tisch geholt wurden. Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Straub, der die Geschichte und Vorgeschichte der Glashütte-Verordnung seit Anfang der neunziger Jahre begleitet hat, sagt dazu: „Beharrlichkeit und Geduld haben sich gelohnt. Durch die neue Verordnung wird der in mehr als 175 Jahren erarbeitete gute Ruf Glashütter Herkunft jetzt sicher geschützt.“
Rückfragen & Kontakt:
Florian M. Langenbucher
+49 35053 404-480
pr@glashuette.com