Auch Gastronomie und Hotellerie nützen bewährtes System der Herkunftskennzeichnung
Wien (OTS) – Das Tiroler Alpenhotel Ischglerhof wurde im Rahmen der Sommer-Sitzung der Präsidenten-Konferenz aller Landwirtschaftskammern Österreichs Ende der vergangenen Woche mit dem „Gut zu Wissen“-Zertifikat ausgezeichnet. Damit setzt dieser Hotelleriebetrieb bei Fleisch, Eier(produkte)n und Milch(produkten) freiwillig auf diese bewährte transparente Herkunftskennzeichnung und lobt auch die Haltungsform der Legehennen aus.
„Bis es eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung in Gastronomie und Hotellerie gibt, werden wir dafür werben, die Rohstoffherkunft transparent anzugeben und ‚Gut zu Wissen‘ zum eigenen Wettbewerbsvorteil zu nutzen“, betonte LKÖ-Präsident Josef Moosbrugger bei der Zertifikatsüberreichung. „Wir sind überzeugt, dass diese Transparenz dazu beiträgt, mehr österreichische Qualitätsprodukte auf die heimischen Teller zu bringen. Herkunftsangaben nützen der Wertschätzung und Wertschöpfung unserer nachhaltig wirtschaftenden bäuerlichen Familienbetriebe. Außerdem wollen die Gäste darauf vertrauen, dass die Lebensmittel aus ihrer (Urlaubs-)Region stammen und sie mit ihrem Konsum die dortige Produktion unterstützen“, unterstrich Moosbrugger.
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig, der gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer das Zertifikat überreichte, sagte: „Ich gratuliere dem Alpenhotel Ischglerhof zum ‚Gut zu Wissen‘-Zertifikat und zum klaren Bekenntnis zur Rot-Weiß-Roten Landwirtschaft. Damit haben die Gäste die Möglichkeit, sich bewusst zu entscheiden, welche Lebensmittel sie auswählen. Das Alpenhotel Ischglerhof ist ein Beispiel, dass auch die freiwillige Auslobung der Herkunft funktioniert. Ich freue mich, dass die verpflichtende Verordnung betreffend Gemeinschaftsverpflegung seit 1. September 2023 in Kraft getreten ist und 2,2 Mio. Essensportionen täglich betrifft. Damit haben wir einen großen Schritt gemacht, der Bewusstsein schafft.“
In der Gemeinschaftsverpflegung, wie in Kantinen, Krankenhäusern oder Schulen, ist die Kennzeichnung der Herkunft bei diesen tierischen Produkten bereits seit 1. September 2023 gesetzlich verpflichtend. Immer mehr Betriebe setzen dabei auf das von der LK Österreich ins Leben gerufene „Gut zu Wissen“-System, das jährlich von unabhängigen Kontrollstellen überprüft wird. Dieses Herkunftskennzeichnungssystem stand davor bereits auf freiwilliger Basis zur Verfügung und wird nun immer breiter eingesetzt, um möglichst einfach der gesetzlichen Verpflichtung zu entsprechen.
„Wir begrüßen sehr, dass zunehmend auch Gastronomiebetriebe wie der Ischglerhof freiwillig an unserer Initiative ‚Gut zu Wissen‘ teilnehmen. Es wäre wünschenswert, dass viele weitere Restaurants, Wirtshäuser und Hotels diesem positiven Beispiel folgen und unser System dazu verwenden, das Vertrauen ihrer Gäste in die heimische Lebensmittelqualität zu fördern“, hob der LKÖ-Präsident hervor. Insgesamt sind im Außer-Haus-Verzehr bisher rund 1.160 Betriebe „Gut zu Wissen“-zertifiziert. Diese stehen für 88,3 Mio. Essensportionen jährlich. Weitere Informationen: https://www.gutzuwissen.co.at/
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