Monatlich werden mehr als 18.000 österreichische Pensionen nach Bosnien und Herzegowina ausbezahlt. Im Rahmen einer bilateralen Vereinbarung haben die beiden Staaten nun den elektronischen Datenaustausch für Pensionshöhen und Sterbedaten beschlossen. Dadurch können zwischenstaatliche Prozesse optimiert und der Datenaustausch über elektronischem Weg festgelegt werden.
Pensionsversicherungsträger unterzeichnen Vertrag
Die Vereinbarung zur Durchführung des elektronischen Datenaustauschs von Pensionshöhen und Sterbedaten wurde am Dienstag, den 29. Oktober 2024, in Wien unterzeichnet und gilt für die Pensionist*innen aller österreichischen Pensionsversicherungsträger (BVAEB, PV und SVS).
Der Vertragsabschluss erfolgte durch Andreas Herz, MSc, Obmann der Pensionsversicherung Österreich, Peter Schleinbach, Obmann der Pensionsversicherung Österreich, Dr. Winfried Pinggera, Generaldirektor der Pensionsversicherung Österreich, sowie Dr. Halil Subašić, Direktor des FZ MIO-PIO-Fonds der Entität Föderation BiH und Dr. Mladen Milić, Direktor des PIO-Fonds der Entität Republika Srpska von BiH.
Andreas Herz, MSc, Obmann der Pensionsversicherung Österreich, und Peter Schleinbach, Obmann der Pensionsversicherung Österreich: „Die Bereitstellung digitaler Services bedeutet für unsere Kundinnen und Kunden eine effiziente, automatisierte und sichere Abwicklung ihrer Pensionsansprüche. Der Austausch der aktuellen Pensionshöhen und Sterbedaten reduziert zudem den Verwaltungsaufwand der bosnischen und österreichischen Pensionsversicherungsträger.“
Elektronischer Austausch von Pensionshöhen und Sterbedaten
Mit dem elektronischen Datenaustausch werden die Informationen zur jährlichen gesetzlichen Pensionsanpassung für Pensionsbezieher*innen in Bosnien und Herzegowina sowie Österreich automatisiert, aber auch die Prozesse in der Verwaltung der Staaten optimiert.
Der digitale Sterbedatenabgleich wird Rückforderungen nach dem Ende des Pensionsanspruchs beschleunigen und Überbezahlungen oder Sozialbetrug verhindern. Im Zuge der Umsetzung des elektronischen Datenaustauschs wird zukünftig die jährliche Nachweispflicht von Lebensbestätigungen der Pensionist*innen entfallen.
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