Wien, 02.10.2024 – Wer auf Wiens Straßen unterwegs ist, hat in letzter Zeit vielleicht vermehrt Taxis mit einem neuen Kennzeichen-Format entdeckt: Statt bisher vier Ziffern mit der Endung TX haben die neuen Kennzeichen drei Ziffern und die Endung ATX oder BTX. Dies hat rein rechnerische Gründe.
Denn im bisherigen Format (W 1234 TX) sind keine Kennzeichen mehr frei. Daher werden der Endung TX Buchstaben vorangestellt, was Tausende neue Kennzeichen ermöglicht (W 123 ATX oder W 123 BTX). Dies entspricht dem Wunsch der Taxi-Innung, dass konzessionierte Wiener Taxis weiterhin sofort an der Endung TX erkennbar sind. In Zukunft wären fortlaufend Endungen wie CTX oder DTX möglich.
Vertrauenswürdige Taxis
„Wer in Wien ein Taxi nimmt, soll auf die Endung TX achten – egal ob TX, ATX oder BTX“, erklärt Leopold Kautzner, Obmann der Wiener Taxi-Innung. „Damit ist garantiert, dass man mit einem geprüften Wiener Taxi-Unternehmen fährt. Der Lenker kennt die Stadt, seine Pflichten und die Rechte der Fahrgäste. Damit ist die hohe Qualität bei einer Taxifahrt in Wien garantiert.“
QR-Codes und Fahrgastrechte
Es ist seit Juli gesetzlich vorgeschrieben, dass alle Taxis Informationen mit den Fahrgastrechten und den Pflichten der Lenker anbieten. Dies geschieht sowohl über Info-Karten, ähnlich den Sicherheitshinweisen in Flugzeugen, als auch über QR-Codes, die in den Fahrzeugen angebracht sind.
Darüber hinaus hat die Taxi-Innung ein Bewertungssystem eingeführt. Wer den QR-Code scannt, kann anonym für die Fahrt, den Fahrer bzw. die Fahrerin und das Fahrzeug ein bis fünf Sterne vergeben. Wer möchte, dass die Beschwerdekommission der Taxi-Innung einen etwaigen Vorfall genauer unter die Lupe nimmt, muss seinen Klarnamen und eine gültige E-Mail-Adresse angeben. Außerdem gibt es die Möglichkeit, Fotos zu Dokumentationszwecken hochzuladen. Neben dem QR-Code kann weiterhin Feedback über www.taxifeedback.at abgegeben werden.
Sieben Fahrgastrechte
Die Info-Karten sowie alle Informationen hinter dem QR-Code sind in deutscher und englischer Sprache verfasst. Die sieben relevantesten Fahrgastrechte lauten:
- Sie sehen den Namen des Unternehmens, die Adresse, das KFZ-Kennzeichen und den Taxilenkerausweis am Armaturenbrett.
- Bei der Bezahlung erhalten Sie ohne Aufforderung eine Rechnung. Diese muss folgende Angaben enthalten: Wegstrecke in Kilometern, Fahrpreis, Datum, Kennzeichen, Name und Standort des Unternehmens, Kenn-Nummer zur Identifizierung des Taxi-Fahrers.
- Sie können immer mit Bankomatkarte zahlen.
- Es gilt die Beförderungspflicht: Das Taxi muss Sie an Ihr Ziel bringen, außer Sie rauchen im Fahrzeug oder wirken aggressiv oder gefährlich.
- Das Taxi muss immer den schnellsten Weg nehmen, außer Sie wollen eine andere Strecke fahren. Sie können verlangen, dass ein Navigationsgerät verwendet wird.
- Der Taxifahrer muss Ihnen beim Ein- und Ausladen von Gepäck sowie, wenn nötig, beim Ein- und Aussteigen helfen.
- Die Sitzplätze, der Fußraum und der Kofferraum des Fahrzeugs müssen frei für Sie sein.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS – WWW.OTS.AT | WHK